Waldbrandverordnung 19.03.2025

Mit 19.03.2025 ist eine Verordnung des Bürgermeister der Stadt St. Pölten in Kraft getreten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk der Stadt St. Pölten verordnet werden.

Aufgrund der Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten und jener des Magistrats St. Pölten gilt in den Wäldern des Bezirkes und der Stadt St. Pölten, sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) das Verbot von brandgefährlichen Handlungen und jegliches Feuer.

Offenes Feuer, Rauchen oder Pyrotechnik. sind zu vermeiden. Zigaretten oder Glasflaschen bitte nicht wegwerfen sondern Glasteile aufsammeln.

Wir appellieren an alle, die Verbote zu berücksichtigen. Jede:r kann einen Beitrag zur Sicherheit und zum Erhalt unserer Wälder leisten!

Diese Verordnung ist auf der RIS-Seite des Bundes nachzulesen.