Waldbrandverordnung 28.04.2026

Mit 28.04.2026 ist eine Verordnung des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten in Kraft getreten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk der Stadt St. Pölten verordnet werden. Aufgrund der Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten und jener des Magistrats St. Pölten gilt in den Wäldern des Bezirkes und der Stadt St. Pölten, sowie„Waldbrandverordnung 28.04.2026“ weiterlesen